Hochhaus Löwitzquartier

Leipzig 2023

Beauftragung
Anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW
Bearbeitungszeit
2023
Auslober
Leipzig Zwei GmbH & Co. KG Archenholzstraße 42, 22117 Hamburg
Nutzung
Büro
Bruttogeschossfläche
16.800m²
Nutzfläche
14.280m²
Status
Teilnahme

Das Gebäude, welches auf dem Baufeld 9 entstehen soll, wird mit großer Wahrscheinlichkeit jeden Tag von mehr Menschen wahrgenommen werden als es andere Gebäude in Leipzig für sich verbuchen können. Täglich kommen und reisen 120.000 Reisende über den Leipziger Hauptbahnhof. Je nachdem ob man ein – oder ausfährt, ob man vorwärts oder rückwärts sitzt, wird dieses Gebäude den Auftakt oder den Endpunkt des Löwitzquartiers in der Silhouette bilden und es länger oder nur kurz zu sehen sein. Seine Höhe wird es automatisch zu einem Wahrzeichen machen im typischen Erscheinungsbild von Bahnhofseinfahrten. Ein dreidimensionales Geflecht aus Gleisen, Schienensträngen, Weichen und ein Netz aus Oberleitungen sind die Kulisse entlang des Löwitzquartiers. Das neue Gebäude soll Bestandteil dieses Umfeldes werden und gleichzeitig deren besondere Identität stärken. Durch die Lage und die Höhe wird das Gebäude auf dem Baufeld 9 für immer ein freistehendes Gebäude sein, dadurch gut sichtbar und durch keine Umgebungsbebauung verschattet. Besucher und Touristen werden dieses Gebäude zwei Mal aus der Nähe sehen. Leipziger und vor allem Berufsreisende werden täglich an diesem Gebäude vorbeifahren und sollen es in verschiedensten Bildern wahrnehmen. Unser Entwurfsansatz ist es daher, eine facettenreiche Fassade für diesen besonderen Standort zu entwickeln. Das soll nicht geschehen durch konstruktiv aufwendige Lösungen, sondern durch kleine unaufgeregte wiederkehrende Details welche in der Gesamtheit je nach Jahreszeit, Uhrzeit und Lichtverhältnissen ein neues Bild erzeugen – der tägliche Blick wird immer ein anderer sein. Gleich einem linearen Gleisfeld aus Schienen, Schienenkurven, Gleiswechseln und Weichen formen sich Lisenen als Doppelprofiele entlang jeder Achse vom 1. Obergeschoss bis zur Attika. Ein System aus abschnittsweisen Sinuskurven mit veränderten Amplituden reit sich aneinander, wobei jedes Paar zueinander verschoben ist. Je nach dem in welchem Winkel man auf die Fassade schaut und der ändert sich ständig, verändert sich die Verdichtung und der Schattenwurf. Im Gegensatz zum kleinen Haus gibt es beim Hochhaus keine horizontalen Unterbrechungen, um das vertikale Aufstreben zu betonen. Verbindendes Element für beide Häuser ist der ein bis zweigeschossige Sockel.

Die Funktion des Hochhauses ist so konzipiert, dass das Raumprogramm für einen exklusiven Mieter 1:1 umgesetzt wurde. Jedoch wurde ebenfalls berücksichtigt, dass auch die Möglichkeit bestehen muss, dass das gesamte Gebäude drittverwendungsfähig funktioniert. Für den Fall der exklusiven Vermietung wird das Gebäude über ein zweigeschossiges Foyer betreten. An das Foyer ist der vertikale Erschließungskern angebunden. Das notwendige Sicherheitstreppenhaus erspart den zweiten baulichen Rettungsweg. Der Kern ist ausgestattet mit drei Personenaufzügen, wobei 1 Aufzug im Sinne eines Feuerwehraufzuges geplant ist. Ab dem Betreten des Foyers beginnt der Durchlauf der unterschiedlichen Schutzzonen je nach Anforderungsprofil. Zugangskontrollen und Zugangsberechtigungen gewährleisten die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes. Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss befinden sich neben Büronutzungen die Räumlichkeiten mit Spezialnutzungen (hohe Raumtiefen) wie Mitarbeiterkantine einschl. Vollküche, Konferenzräume und Fitnessräume. Ab dem 2. Obergeschoss liegen die Regelgeschosse deckungsgleich übereinander. An den Erschließungskern sind zwei 400m² BGF – Einheiten angebunden. Aus allen Bereichen ist der Fluchtweg mit max. 35m gewährleistet. Innerhalb der Einheiten gibt es keine brandschutztechnischen Anforderungen und beide Einheiten sind miteinander verbunden über Offenhaltungsanlagen mit automatischem Verschluss für den Brandfall. Das statische Raster, Ausbauraster und Fassadenraster sind im kleinsten Ausmaß von 1,35 m kongruent. Raumgenau können so die geforderten Nutzungen aufgeteilt und nachgewiesen werden. Gleichfalls kann auf Umstrukturierungen ausbaumäßig reagiert werden und eine Drittverwertung ist ohne Einschränkungen zu realisieren. Eine Überschreitung auf insgesamt 20.000,00m² BGF sei abgestimmt. Wenn die Überschreitung nicht in der Höhe reguliert werden kann, dann gibt es keine sinnvolle Erweiterung der Grundrissflächen, weil die Gebäudetiefen für eine Büronutzung ungeeignet sind. Daher hält sich der Planungsvorschlag an die sinnvollen Vorgaben des B-Planes.